Benutzungsordnung
Benutzungsordnung und Informationen Ferieninsel Thun
Betreuungszeiten
Die Kinder werden jeweils von 08.00 bis 18.00 Uhr betreut. Sie können zwischen 8-10 Uhr gebracht und zwischen 17 und 18 Uhr abgeholt werden.
Kosten / Rechnungsstellung
Thuner Kinder Fr. 30.- pro Tag
Thuner Kinder mit Blauer Karte oder Kulturlegi Fr. 15.- pro Tag
Auswärtige Kinder Fr. 90.- pro Tag
Auswärtige Kinder mit Kulturlegi Fr. 75.- pro Tag
Es können nur ganze Tage gebucht und besucht werden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den jeweiligen Schulferien.
Sicherheit und Versicherungen
- Krankheit und Unfälle sind durch die Erziehungsberechtigten zu versichern.
- Der Hin- und Rückweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
- Für verlorene oder beschädigte, persönliche Gegenstände oder Kleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.
- Für die Sicherheit der Kinder wird besondere Sorge getragen. Zugleich tragen auch die teilnehmenden Kinder Verantwortung zu sich selbst und anderen. Die Betreuung findet zu einem grossen Teil auf weitläufiger Fläche statt (Robinsonspielplatz ca. 10'000 qm) und die Kinder dürfen grosse Teile der Zeit selbst gestalten. Insofern verlassen sich die Betreuungspersonen darauf, dass Kinder bei Schwierigkeiten, Problemen, Anliegen und Sorgen auf sie zukommen.
Betreuungsschlüssel
Die Betreuung wird sichergestellt in einem Personenschlüssel von maximal fünf Kinder zu einer Betreuungsperson. Pro Tag verfügen mindestens zwei Betreuungspersonen über eine Ausbildung (aus den Bereichen Soziale Arbeit, Soziokulturelle Animation, Gemeindeanimation, FaBeK, Pädagogik oder Sozialpädagogik).
Abmeldung
Abmeldungen sind kostenfrei bis drei Wochen vor Beginn der Ferieninsel-Saison möglich. Ab diesem Zeitpunkt werden die gebuchten Tage in Rechnung gestellt, sofern die Betreuungsplätze nicht durch sonstige Anmeldungen ausgebucht werden.
Erziehungsberechtigte sind verpflichtet Kinder abzumelden, welche nicht an der Ferieninsel teilnehmen können. Bei Krankheit sind Kinder abzumelden. Die Ferieninsel behält sich das Recht vor, die Betreuung von kranken Kindern zu verweigern.
Abmeldungen auf Grund von Krankheit, Unfällen oder schweren familiären Belastungssituationen werden nicht in Rechnung gestellt. Die Ferieninsel behält sich das Recht vor ein Arztzeugnis zu verlangen.
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